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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wildschadenklausel“ veröffentlicht wurden

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13.02.2019
- 19 N 15.420 -

Normen­kontroll­antrag gegen verlängerte Jagdzeiten zur Schutzwaldsanierung erfolglos

Kein rechtlich geschützter Anspruch auf überhöhte Wildbestände

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat den Normen­kontroll­antrag eines Eigen­jagd­revier­inhabers gegen die Verordnung der Regierung von Oberbayern abgelehnt, mit der Jagdzeiten für Schalenwild verlängert werden.

Die angefochtene Verordnung gilt in 105 Bereichen der oberbayrischen Alpen, in denen Schutzwald saniert wird. Sie verlängert die Jagdzeiten für Schalenwild, damit bestandsgefährdeter Schutzwald und gegebenenfalls eine Nachpflanzung nicht weiter verbissen wird und sich verjüngen kann. Hiergegen machte der Antragsteller geltend, dass das Schalenwild durch die verschärfte Bejagung von den Sanierungsflächen vertrieben werde und schädige dann seinen Waldbesitz.Einen ähnlichen Normenkontrollantrag lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits am 11. Dezember 2017 ab (Az. 19 N 14.1022). Nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs... Lesen Sie mehr

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 07.02.2007
- 5 S 244/06 -

Autoschäden aufgrund Überfahrens eines bereits toten Wildschweins vom Versicherungsschutz umfasst

Verwirklichung der spezifischen Tiergefahr bei Überfahren eines bewegungslosen Tiers

Überfährt ein Autofahrer ein bereits totes Wildschwein und wird dadurch das Auto beschädigt, so hat sich die spezifische Tiergefahr verwirklicht. Es besteht somit ein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Teil­kasko­versicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2005 überfuhr ein Autofahrer auf der Autobahn ein auf der Fahrbahn regungslos liegendes Wildschein. Aufgrund dessen löste sich der seitliche Fahrerairbag aus. Der Autofahrer beanspruchte daraufhin seine Teilkaskoversicherung. Diese weigerte sich aber den Schaden in Höhe von ca. 970 EUR zu regulieren. Ihrer Meinung nach habe sich durch... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 15.01.1986
- 10 U 4630/85 -

Haftpflicht-Versicherung: Zusammenstoß mit bereits totem Rehbock nicht von Wildschadensklausel umfasst

Wildschadenklausel schützt nur vor Zusammenstoß mit in Bewegung befindlichen Haarwild

Stößt ein Autofahrer mit einem bereits toten Rehbock zusammen, so ist dies nicht von der Wildschadensklausel umfasst. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Juni 1982 auf einer Autobahn aus ungeklärten Gründen zu einem Autounfall bei dem der PKW-Fahrer verstarb und das Fahrzeug beschädigt wurde. Der Halter des PKW behauptete der Unfall sei aufgrund eines Zusammenstoßes mit einem bereits zuvor überfahrenen und somit toten Rehbock verursacht worden und beanspruchte daher seine Kaskoversicherung. Da... Lesen Sie mehr