die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wildschadenklausel“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13.02.2019
- 19 N 15.420 -
Normenkontrollantrag gegen verlängerte Jagdzeiten zur Schutzwaldsanierung erfolglos
Kein rechtlich geschützter Anspruch auf überhöhte Wildbestände
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Normenkontrollantrag eines Eigenjagdrevierinhabers gegen die Verordnung der Regierung von Oberbayern abgelehnt, mit der Jagdzeiten für Schalenwild verlängert werden.
Die angefochtene Verordnung gilt in 105 Bereichen der oberbayrischen Alpen, in denen Schutzwald saniert wird. Sie verlängert die Jagdzeiten für Schalenwild, damit bestandsgefährdeter Schutzwald und gegebenenfalls eine Nachpflanzung nicht weiter verbissen wird und sich verjüngen kann. Hiergegen machte der Antragsteller geltend, dass das Schalenwild durch die verschärfte Bejagung von den Sanierungsflächen vertrieben werde und schädige dann seinen Waldbesitz.Einen ähnlichen Normenkontrollantrag lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits am 11. Dezember 2017 ab (Az. 19 N 14.1022). Nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs... Lesen Sie mehr
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 07.02.2007
- 5 S 244/06 -
Autoschäden aufgrund Überfahrens eines bereits toten Wildschweins vom Versicherungsschutz umfasst
Verwirklichung der spezifischen Tiergefahr bei Überfahren eines bewegungslosen Tiers
Überfährt ein Autofahrer ein bereits totes Wildschwein und wird dadurch das Auto beschädigt, so hat sich die spezifische Tiergefahr verwirklicht. Es besteht somit ein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Teilkaskoversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2005 überfuhr ein Autofahrer auf der Autobahn ein auf der Fahrbahn regungslos liegendes Wildschein. Aufgrund dessen löste sich der seitliche Fahrerairbag aus. Der Autofahrer beanspruchte daraufhin seine Teilkaskoversicherung. Diese weigerte sich aber den Schaden in Höhe von ca. 970 EUR zu regulieren. Ihrer Meinung nach habe sich durch... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Urteil vom 15.01.1986
- 10 U 4630/85 -
Haftpflicht-Versicherung: Zusammenstoß mit bereits totem Rehbock nicht von Wildschadensklausel umfasst
Wildschadenklausel schützt nur vor Zusammenstoß mit in Bewegung befindlichen Haarwild
Stößt ein Autofahrer mit einem bereits toten Rehbock zusammen, so ist dies nicht von der Wildschadensklausel umfasst. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Juni 1982 auf einer Autobahn aus ungeklärten Gründen zu einem Autounfall bei dem der PKW-Fahrer verstarb und das Fahrzeug beschädigt wurde. Der Halter des PKW behauptete der Unfall sei aufgrund eines Zusammenstoßes mit einem bereits zuvor überfahrenen und somit toten Rehbock verursacht worden und beanspruchte daher seine Kaskoversicherung. Da... Lesen Sie mehr