die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „wissenschaftlicher Mitarbeiter“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.10.2020
- 5 Sa 451/20 -
Zulässigkeit einer Befristung nach dem WissZeitVG
LArbG Köln gibt Klage einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin statt
Bei dem mit der Wissenschaftszeitvertragsgesetz-Novelle vom 11. März 2016 (BGBL. I S. 442 ff.) zusätzlich zu den bisherigen Voraussetzungen in das Gesetz eingefügten Erfordernis "zur Förderung der eigenen Qualifizierung" handelt es sich um ein selbständig zu prüfendes Tatbestandsmerkmal. Liegt es nicht vor, so kann die Befristung nicht auf § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gestützt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 07. Oktober 2020 entschieden.
Die Klägerin, eine Diplom-Ingenieurin, war seit 2010 mit insgesamt fünf befristeten Verträgen bei der Beklagten beschäftigt, die eine vollständig staatlich finanzierte Ressortforschungseinrichtung ist. Der zuletzt geschlossene Vertrag vom 15. August 2018 enthielt die Bestimmung, dass das Arbeitsverhältnis zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung befristet bis zum 31.12.2019 geschlossen wird. Dem Arbeitsvertrag war als Anlage ein Qualifizierungsplan beigefügt, der für die Klägerin fachliche und weitere Qualifizierungsziele enthielt. Danach sollte sie vertiefte Kenntnisse in bestimmten Themenfeldern erwerben und hierzu ein Drittmittelprojekt... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.06.2018
- 7 Sa 143/18 -
Befristung von Arbeitsverhältnissen studentischer Hilfskräfte setzt Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten voraus
Studenten ohne wissenschaftliche Hilfstätigkeit sind zudem in Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder
Die Befristung des Arbeitsverhältnisses einer studentischen Hilfskraft setzt nach § 6 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) voraus, dass nach dem Arbeitsvertrag wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten zu erbringen sind. Eine wissenschaftliche Hilfstätigkeit liegt vor, wenn der Forschung und Lehre anderer unterstützend zugearbeitet wird; dass die Tätigkeit dem Hochschulbetrieb allgemein zugutekommt, genügt demgegenüber nicht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls studiert bei der beklagten Universität Informatik und wurde auf der Grundlage mehrerer befristeter Arbeitsverträge als studentische Hilfskraft beschäftigt; sie verrichtete zuletzt in der Zentraleinrichtung "Computer und Medienservice" der Universität Programmierarbeiten. Mit ihrer Klage wandte sie sich gegen die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Hinweisbeschluss vom 18.12.2015
- 20 U 187/15 -
Anspruch eines ehemaligen Berufssoldaten auf Berufsunfähigkeitsrente trotz befristeter Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter
Zeitlich befristete Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter nicht vergleichbar mit Tätigkeit als Berufssoldat
Erhält ein ehemaliger Berufssoldat aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung eine Berufsunfähigkeitsrente, so verliert er diese nicht dadurch, dass er befristet als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt wird. Denn die zeitlich befristete Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter ist nicht vergleichbar mit der Tätigkeit als Berufssoldat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein ehemaliger Berufssoldat erhielt seit dem Jahr 2005 eine Berufsunfähigkeitsrente, da er anerkanntermaßen an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Nach dem Abschluss eines Germanistikstudiums im Jahr 2013 wurde der ehemalige Berufssoldat zeitlich befristet auf zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter eingestellt. Die Versicherung... Lesen Sie mehr