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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnsitzverstoß“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 03.03.2020
- 4 L 158/20.KO -
Keine Berechtigung zum Führen von Kfz in Deutschland mit durch Scheinwohnsitz erlangten EU-Führerschein
Tschechische Fahrerlaubnis wegen Wohnsitzverstoß in Deutschland nicht gültig
Eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn die Umstände des Falls die Annahme nahelegen, dass zur Erlangung der Fahrerlaubnis ein Scheinwohnsitz im Ausland begründet wurde. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Fall eines deutschen Staatsangehörigen mit tschechischer Fahrerlaubnis.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahr 1985 geborene Antragsteller, der seinen Hauptwohnsitz seit seiner Geburt bis zum heutigen Tag ununterbrochen in Deutschland hat, war zwischenzeitlich auch in Tschechien gemeldet. Während dieses Zeitraums wurde ihm am 1. März 2011 eine tschechische Fahrerlaubnis erteilt. Aufgrund einer Anfrage des Kraftfahrt-Bundesamts teilte der Ausstellungsmitgliedstaat Tschechien im Dezember 2019 mit, außer dem Umstand der melderechtlichen Wohnsitznahme seien keine tatsächlichen Verhältnisse des Antragstellers bekannt. Fragen nach Verbindungen zu nahen Familienangehörigen und zum Arbeitsplatz des Antragstellers... Lesen Sie mehr
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