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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zahnextraktionen“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 27.02.2014
- 5 U 101/13 -
Patient hat trotz ungewünschten Ziehens zweier Zähne keinen Anspruch auf Schmerzensgeld
Übergabe eines geänderten Überweisungsscheins als Widerruf einer Operationseinwilligung nicht ausreichend
Ein Zahnarzt ist nicht dazu verpflichtet, vor einem mit dem Patienten verabredeten Operationstermin zur Extraktion zweier Zähne noch einmal den Überweisungsschein auf etwaige Änderungen hinsichtlich der Operationseinwilligung zu überprüfen. Hat der Patient sich gegen das Ziehen der Zähne entschieden, dies aber weder den Angestellten noch dem Arzt gegenüber deutlich klar gemacht, sondern lediglich einen geänderten Überweisungsschein am Empfangstresen abgegeben, hat der Patient keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ihm während der Operation doch wie ursprünglich vereinbart die betroffenen Zähne gezogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls verlangte von dem Beklagten, einem in Oldenburg niedergelassenen Kieferchirurgen, Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro, weil er ihr ohne ihre Einwilligung zwei Backenzähne gezogen hatte, obwohl er eine Wurzelspitzenresektion hätte durchführen sollen. Der Klägerin war von ihrer Zahnärztin die Extraktion der beiden Zähne empfohlen worden. Sie wurde deshalb zum Beklagten überwiesen. Da die Klägerin wegen des unerwünschten Zahnverlustes und weil sie keine Schmerzen an den Zähnen hatte, der Extraktion kritisch gegenüberstand, erläuterte der Beklagte auch die Möglichkeit einer Wurzelspitzenresektion. Er... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 30.10.2013
- 105 Ss 172/13 GenStA Naumburg -
Oberlandesgericht Naumburg hebt Verurteilung eines Zahnarztes wegen zu viel gezogener Zähne auf
Zahnarzt zog Patientin zu Unrecht unter Vollnarkose elf Zähne aus Ober- und Unterkiefer
Mit Beschluss hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg auf die Revision eines angeklagten Zahnarztes das angegriffene Urteil des Landgerichts Stendal vom 22. Mai 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Stendal zurückverwiesen.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Stendal den Angeklagten im November 2012 wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzungen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Zahnarzt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und ihm für zwei Jahre die Berufsausübung untersagt. Auf seine Berufung hatte die 10. kleine Strafkammer des Landgerichts... Lesen Sie mehr
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