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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zehnjahresfrist“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2020
- 2 V 2664/20 A (E) -
Eigentumsübergang im Wege der Zwangsversteigerung ist ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe des Meistgebots
Eine Zwangsversteigerung eines Grundstücks kann ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG sein. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden.
Im Jahr 2019 wurden zwei Grundstücke des Antragstellers zwangsversteigert. Beide Grundstücke hatte er im Jahr 2009 im Wege der Zwangsversteigerung erworben. Das Finanzamt sah darin zwei private Veräußerungsgeschäfte und versteuerte sonstige Einkünfte des Antragstellers. Im Aussetzungsverfahren führte der Antragsteller dagegen zwei Argumente an: Zum einen sei ein Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung keine Veräußerung i.S.d. § 23 EStG. Eine Zwangsversteigerung beruhe - wie eine Enteignung - nicht auf einem willentlichen Entschluss des Eigentümers. Zum anderen sei für die Berechnung der Zehnjahresfrist nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 01.09.2020
- 5 U 50/19 -
OLG Zweibrücken: Wohnrecht des Erblassers steht Lauf der Zehnjahresfrist nicht entgegen
Wert des Hauses bleibt wegen Ablaufs der Zehnjahresfrist bei der Nachlassverteilung unberücksichtigt
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass die Zehnjahresfrist, nach deren Ablauf Schenkungen des Erblassers nicht mehr zugunsten der sonstigen Pflichtteilsberechtigten berücksichtigt werden, auch bei einer Übertragung an den Beschenkten unter Vorbehalt eines Benutzungs- und Rückforderungsrechtes zugunsten des Schenkers zu laufen beginnen kann.
Beide Parteien des Rechtsstreits sind gesetzliche Erben der Erblasserin. Der Kläger ist der Enkel der Erblasserin, sein Vater ist vorverstorben. Der Beklagte ist der Sohn der Erblasserin und der Onkel des Klägers. Die Erblasserin hat 12 Jahre vor ihrem Tod dem Beklagten ihr Haus übertragen, sich aber notariell ein Wohnrecht, ein Nutzungsrecht und eine Rückübertragungsverpflichtung vorbehalten.... Lesen Sie mehr
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