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Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2021
- X ZR 29/20 -
BGH: Auflistung eines Zugtransfers zum Flughafen als Vorteil in Reiseprospekt ohne Hinweis auf zusätzliches Entgelt spricht für Zugehörigkeit zur Pauschalreise
Reiseveranstalter haftet für Verpassen des Fluges aufgrund von Zugverspätung
Wird in einem Reiseprosekt der Zugtransfer zum Flughafen als Vorteil ohne Hinweis auf ein zusätzliches Entgelt bezeichnet, so spricht dies dafür, dass der Bahntransfer zur Pauschalreise gehört. Verpassen die Reisenden den Flug wegen einer Zugverspätung, obwohl sie einen ausreichende Zeitpuffer einplanten, so haftet dafür der Reiseveranstalter. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar aus Rheinland-Pfalz buchte eine Flugpauschalreise nach Kuba. Der Hinflug sollte im November 2017 vom Flughafen Düsseldorf starten. Die Reise beinhaltete einen Zugtransfer zum Flughafen. Obwohl die Reisenden einen ausreichenden Zeitpuffer einplanten verpassten sie den Flug aufgrund einer Zugverspätung. Sie machten dafür die Reiseveranstalterin verantwortlich und klagten schließlich auf Erstattung des Reisepreises und Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude. Die Reisenden meinten, der Zugtransfer sei Bestandteil des Reisevertrags geworden. Tatsächlich wurde der Bahntransfer sowohl im Reiseprosekt... Lesen Sie mehr
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