Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Ahrensburg, Urteil vom 15.07.2017
- 58 Ds 759 Js 32669/15 (25/16) -
Vorwurf der Korruption gegenüber Bauamt nach monatelanger Auseinandersetzung über Baurechtswidrigkeit eines Nachbarzauns von Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt
Keine Strafbarkeit wegen Beleidigung
Äußert ein Bürger nach monatelanger Auseinandersetzung über die Baurechtswidrigkeit eines Nachbarzauns gegenüber dem Bauamt, dass dieses korrupt sei, so ist dies von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. Eine Strafbarkeit wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB besteht nicht. Dies hat das Amtsgericht Ahrensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2015 hatte eine Grundstückseigentümerin in einer E-Mail an das Bauamt Bad Oldesloe dieses als korrupt bezeichnet. Hintergrund der Äußerung war ein monatelanger
Keine Strafbarkeit wegen Beleidigung aufgrund des Vorwurfs der Korruption
Das Amtsgericht Ahrensburg sah in der Äußerung der Frau keine nach § 185 StGB strafbare
Korruptionsvorwurf gedeckt von Recht auf freie Meinungsäußerung
Der Korruptionsvorwurf sei nach Auffassung des Amtsgerichts vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Es habe sich nicht um eine unzulässige sogenannte Schmähkritik gehandelt, da die Diffamierung der Mitarbeiter des Bauamtes ersichtlich nicht im Vordergrund gestanden habe. Vielmehr sei es um die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2018
Quelle: Amtsgericht Ahrensburg, ra-online (vt/rb)
- Äußerung "Durchgeknallter Staatsanwalt" stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 12.05.2009
[Aktenzeichen: 1 BvR 2272/04]) - Bezeichnung einer Polizeibeamtin als "crazy" nicht zwingend als Beleidigung strafbar
(Oberlandesgericht München, Beschluss vom 06.11.2014
[Aktenzeichen: 5 OLG 13 Ss 535/14])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25537
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25537
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.