wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 13.04.2015
17 C 230/14 -

Werkvertrag über Renovierung einer Treppe kann wirksam widerrufen werden

Verbraucher steht Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung zu

Beauftragt ein Verbraucher in seiner Wohnung eine Handwerksfirma mit einer Treppenrenovierung, so kann er den Werkvertrag mit der Firma wirksam widerrufen. Der Verbraucher kann in diesem Fall die geleistete Anzahlung zurückverlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 vereinbarte eine Verbraucherin mit einem Mitarbeiter einer Handwerksfirma in ihrer Wohnung die Renovierung einer in ihrem Wohnhaus befindlichen Treppe. Die Renovierung sollte im Januar 2015 stattfinden. Dazu sollten unter anderem individuell nach Maß hergestellte, nicht vorgefertigte Teile verwendet werden. Die Verbraucherin leistete eine Anzahlung in Höhe von 150 EUR. Sieben Tage später widerrief die Verbraucherin jedoch den Werkvertrag und verlangte die Rückerstattung der Anzahlung. Dies verweigerte die Handwerksfirma. Ihrer Meinung nach habe kein Recht zum Widerruf bestanden. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung

Das Amtsgericht Bad Segeberg entschied zu Gunsten der Verbraucherin. Ihr habe ein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung zugestanden, da sie gemäß § 355 Abs. 1 BGB wirksam den Werkvertrag zur Renovierung der Treppe widerrufen habe. Das Widerrufsrecht sei zudem nicht ausgeschlossen gewesen.

Keine "erheblichen Umbaumaßnahmen" bei Treppenrenovierung

Nach Ansicht des Amtsgerichts habe kein Ausnahmefall nach § 312 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorgelegen, wonach ein Widerrufsrecht bei "erheblichen Umbaumaßnahmen" nicht bestehe. Denn erheblich seien nur solche Umbaumaßnahmen, die mit dem Bau eines neuen Gebäudes vergleichbar seien. Hierzu gehöre die Renovierung einer Innentreppe erkennbar nicht.

Keine "dringende Reparatur- und Instandsetzungsarbeit"

Es habe darüber hinaus keine "dringende Reparatur- und Instandsetzungsarbeit" im Sinne von § 312 g Abs. 2 Nr. 11 BGB vorgelegen, so das Amtsgericht. Dringend seien Arbeiten nur, wenn sie zur sofortigen Wiederherstellung der Funktionstauglichkeit erforderlich seien und der Verbraucher darauf angewiesen sei. Dies sei hier nicht der Fall gewesen, da die Renovierungsarbeiten erst im Januar 2015 durchgeführt werden sollten.

Treppenrenovierung hat nicht "Lieferung von Waren" zum Gegenstand

Der Widerruf sei nach Auffassung des Amtsgerichts schließlich nicht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen gewesen. Denn Gegenstand des Vertrages sei hier nicht die "Lieferung von Waren" gewesen. Es habe ein Werkvertrag vorgelegen, der die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand gehabt habe. In diesem Zusammenhang sei es unerheblich gewesen, dass für die Renovierung mehrere Einzelteile angefertigt werden sollten. Denn es sei dennoch eine fachgerechte Renovierung der bereits in dem Gebäude vorhandenen Treppe durch Einpassung und Einfügung der herzustellenden Einzelteile geschuldet gewesen. Dies sei Gegenstand eines Werkvertrags.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2016
Quelle: Amtsgericht Bad Segeberg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht | Werkvertragsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Anspruch auf ... | Anzahlung | Ausschluss | Renovierung | Rückzahlung | Treppe | Widerruf

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22558 Dokument-Nr. 22558

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22558

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?