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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 01.04.2022
- 104 C 183/21 -
Keine Pflicht zur Duldung von Instandsetzungsarbeiten bei fehlender Ankündigung der Maßnahmen
Wohnungsmieter kann nicht gekündigt werden
Für einen Wohnungsmieter besteht keine Pflicht zur Duldung von Instandsetzungsarbeiten, wenn ihm die Maßnahmen zuvor nicht rechtzeitig angekündigt wurden. Verweigert der Mieter den Zutritt zur Wohnung, kann er daher nicht gekündigt werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem es im August 2020 in einer Wohnung in Berlin zu einem Wasserschaden im Badezimmer kam, sollten umfangreiche
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die Kündigung
Verstoß gegen Ankündigungspflicht
Die Vermieterin habe nach Auffassung des Amtsgerichts gegen ihre Ankündigungspflicht verstoßen. Es sei unzureichend lediglich die geplanten Maßnahmen mitzuteilen. Die Informationspflicht sei erheblich umfangreicher gewesen. So sei offensichtlich, dass der Mieter die Wohnung habe verlassen müssen. Es hätte dann geklärt werden müssen, wie das Eigentum des Mieter gesichert werden sollte, wo sich eine etwaige Ersatzwohnung befindet und wie sie im Einzelnen ausgestattet ist. Diese Informationen habe die Vermieterin nicht geliefert.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2022
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, ra-online (zt/WuM 2022, 277/rb)
- Bei Unbewohnbarkeit der Wohnung aufgrund von Sanierungsarbeiten entfällt grundsätzlich Mietzahlungspflicht auch für Ersatzwohnung
(Landgericht Berlin, Urteil vom 25.03.2021
[Aktenzeichen: 67 S 336/20]) - Dauer und Umfang von Reparaturmaßnahmen müssen Mieter rechtzeitig angekündigt werden
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 25.08.2015
[Aktenzeichen: 222 C 93/15])
Jahrgang: 2022, Seite: 277 WuM 2022, 277
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Dokument-Nr. 31859
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