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Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 01.06.2023
- 10 C 121/22 -
Kurzfristiges Abstellen von Mülltüten und Kinderwagen im Hausflur rechtfertigt keine Kündigung
Unwirksamkeit der fristlosen und ordentlichen Kündigung
Das kurzfristige Abstellen von Mülltüten und eines Kinderwagens im Hausflur rechtfertigt weder eine fristlose noch ordentliche Kündigung des Wohnungsmieters. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: im August 2021 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Berlin eine fristlose und hilfsweise ordentliche
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied gegen die Vermieter. Diesen stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da sowohl die fristlose als auch die ordentliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2023
Quelle: Amtsgericht Berlin-Neukölln, ra-online (zt/GE 2023, 802/rb)
Jahrgang: 2023, Seite: 802 GE 2023, 802
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Dokument-Nr. 33311
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