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Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, Urteil vom 20.10.2017
- 102 C 182/17 -
Berliner Mietenbegrenzungsverordnung aufgrund unzulässiger Zusammenfassung Berlins als ein Gebiet unwirksam
Berlin ist kein "einheitlicher Wohnungsmarkt"
Die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung ist unwirksam, weil sie unzulässig Berlin als ein Gebiet zusammenfasst. Berlin stellt jedoch keinen "einheitlichen Wohnungsmarkt" im Sinne von § 556 d Abs. 2 BGB dar. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine
Kein Anspruch auf Mietrückzahlung
Das Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee entschied gegen die Mieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Mietrückzahlung zu, da die im Mietvertrag vereinbarte
Unwirksame Berliner Mietenbegrenzungsverordnung
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2018
Quelle: Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, ra-online (zt/GE 2017, 1559/rb)
- Verstoß gegen Berliner Mietpreisbremse: Mieter steht Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete zu
(Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 08.09.2016
[Aktenzeichen: 11 C 414/15]) - Mietpreisbremse: Vermieterin zur Rückzahlung überhöhter Miete verurteilt
(Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 28.09.2016
[Aktenzeichen: 2 C 202/16])
Jahrgang: 2017, Seite: 1559 GE 2017, 1559
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Dokument-Nr. 25404
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