Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 03.03.2023
- 16 C 301/21 -
Trittschallschutz muss die zur Zeit der Gebäudeerrichtung geltenden Anforderungen erfüllen
Grundsätzlich kein Anspruch auf Neubaustandard
Der Trittschallschutz in einer Mietwohnung muss grundsätzlich nur den Anforderungen Genüge tun, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten. Es besteht daher regelmäßig kein Anspruch auf Neubaustandard. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Berlin-Wedding von der Vermieterin unter anderem einen besseren
Kein Anspruch auf besseren Trittschallschutz
Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied gegen die Mieterin. Dieser stehe kein Anspruch auf einen besseren
In Ausnahmefällen Anspruch auf Neubaustandard
Jedoch könne nach Auffassung des Amtsgerichts im Einzelfall die Herstellung eines Bauzustands verlangt werden, der aktuellen DIN-Normen entspricht, wenn der Vermieter sowieso umfassende bauliche Veränderungen vornimmt oder wenn es um die Grundausstattung wie einer ausreichenden Elektro- oder Wasserversorgung und damit um unerlässliche Umstände einer Wohnnutzung geht.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2024
Quelle: Amtsgericht Berlin-Wedding, ra-online (zt/GE 2024, 151/rb)
Jahrgang: 2024, Seite: 151 GE 2024, 151
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33827
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33827
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.