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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 09.01.2013
- 113 C 28/12 -
Negative eBay-Bewertung: Kritik am Geschäftsgebaren eines Verkäufers im Zusammenhang mit defekten Kaufsachen setzt Gelegenheit zur Mangelbeseitigung voraus
Verkäufer hat Anspruch auf Löschung der Bewertung
Bevor ein Käufer das Geschäftsgebaren eines Verkäufers wegen einer defekten Kaufsache im Rahmen eines eBay-Kaufs negativ bewertet, muss er ihm die Gelegenheit zur Mangelbeseitigung geben. Tut er dies nicht, hat der Verkäufer einen Anspruch auf Löschung der Bewertung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall kaufte ein Mann über
Anspruch auf Löschung bestand
Das Amtsgericht Bonn entschied zu Gunsten der
Unzulässige Warnung lag vor
Die Bewertung sei aus Sicht des Gerichts aber auch unabhängig davon unzulässig gewesen, ob die Steuergeräte tatsächlich defekt waren. Denn sie sei geeignet gewesen, ein falsches Bild von den Leistungen der
Käufer hätte Gelegenheit zur Mangelbeseitigung geben müssen
Der Käufer hätte der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2013
Quelle: Amtsgericht Bonn, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 263 CR 2013, 263
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Dokument-Nr. 15431
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