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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 13.02.2023
- 31 C 210/21 -
Mietminderung wegen mangelnder Warmwasserversorgung
Warmwasserversorgung rund um die Uhr ist geschuldet
Im Regelfall ist eine Warmwasserversorgung rund um die Uhr geschuldet. Wird dies nicht ausreichend gewährleistet, kommt eine Mietminderung in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Brandenburg darüber entscheiden, ob den Mietern einer Wohnung wegen einer mangelnden
Recht zur Minderung von 5 % der Bruttomiete
Das Amtsgericht Brandenburg entschied, dass die Messwerte eine Minderung der Bruttomiete um 5 % rechtfertigen. Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2023
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Wohnungsmieter hat Anspruch auf Wassertemperatur von 40 °C nach 15 Sekunden und 55 °C nach 30 Sekunden
(Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 25.04.2018
[Aktenzeichen: 7 C 82/17]) - Vermieter schuldet 24-stündige Versorgung mit Warmwasser
(Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 27.12.2018
[Aktenzeichen: 2 C 231/18])
Jahrgang: 2023, Seite: 142 WuM 2023, 142
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Dokument-Nr. 32874
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