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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 09.03.2011
- 17 C 105/10 -
Lärmender Mieter muss Mietminderungsverluste des Vermieters ersetzen
Mieter störte Hausfrieden
Ein Mieter, der durch häufiges Lärmen den Hausfrieden stört, muss dem Vermieter den entstehenden Schaden ersetzen, falls andere Mieter wegen des Lärms ihre Miete kürzen. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatten mehrere Mietparteien eines Mehrfamilienhauses die Miete um 20 Prozent gekürzt, weil ein Mitbewohner den Hausfrieden immer wieder massiv durch sehr laute Musik und Geschrei störte. Auch klopfte der
Der Vermieter kündigte daraufhin dem lärmenden
Mieter verletzte vertragliche Nebenpflichten
Das Amtsgericht Bremen gab dem Vermieter Recht. Der Vermieter habe einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB. Der
Durch das Verhalten des Mieters seien die anderen
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Zur Schadensersatzpflicht des "lärmenden" Mieters gegenüber dem Vermieter in Höhe der berechtigten Mietminderungen anderer Mieter. Der entsprechende Schadensersatzanspruch unterliegt nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 548 BGB, sondern der Regelverjährung.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Bremen (vt/pt)
Jahrgang: 2011, Seite: 357 IMR 2011, 357 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2012, Seite: 383 NZM 2012, 383 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2011, Seite: 362 WuM 2011, 362
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Dokument-Nr. 11835
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