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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 05.03.2021
- 9 C 321/20 -
Fluggast tritt Ansprüche an Fluggastrechteportal ab: Rückzahlung des Ticketpreises nach Flugannullierung muss an Fluggastrechteportal erfolgen
Bei Zahlung an Fluggast tritt keine Erfüllung ein
Tritt ein Fluggast nach einer Flugannullierung seine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft an ein Fluggastrechteportal ab und wird dies der Fluggesellschaft angezeigt, so müssen Zahlungen an das Portal erfolgen. Zahlt etwa die Fluggesellschaft den Ticketpreis an den Fluggast zurück, so tritt keine Erfüllung ein. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises
Das Amtsgericht Bremen entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe der geltend gemachte Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises gemäß Art. 8 Abs. 1 a der Fluggastrechteverordnung zu. Der Anspruch sei nicht durch Zahlung an den
Möglicher Regress gegenüber Fluggast
Das Amtsgericht verwies die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2021
Quelle: Amtsgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30007
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