wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2.5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Burgwedel, Beschluss vom 29.10.2003
41 F 165/03 -

Eheaufhebung aufgrund Zwangs muss ein Jahr nach erzwungener Eheschließung beantragt werden

Bei erzwungener Eheschließung endet Zwangslage mit Eheschließung

Ist ein Ehegatte mittels Drohung zur Eingehung der Ehe gezwungen worden, so muss der Antrag auf Aufhebung der Ehe ein Jahr nach der erzwungenen Eheschließung erfolgen. Denn mit der Eheschließung endet die Zwangslage. Dies hat das Amtsgericht Burgwedel entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine deutsche Staatsbürgerin im September 2003 die Aufhebung der Ehe mit ihrem türkischen Ehemann. Sie gab an, zur Eheschließung in der Türkei von ihren Eltern gezwungen worden zu sein. Die Ehe wurde im Mai 2002 vor einem türkischen Standesbeamten geschlossen.

Keine Eheaufhebung aufgrund Ablaufs der Antragsfrist

Das Amtsgericht Burgwedel wies den Antrag der Ehefrau zurück. Zwar könne eine Ehe gemäß § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden sei. Die Drohung könne dabei auch von einem Dritten erfolgen. Jedoch müsse der Antrag in diesem Fall gemäß § 1317 Abs. 1 BGB binnen eines Jahres gestellt werden. Die Frist beginne mit dem Aufhören der Zwangslage. Die Zwangslage endete im vorliegenden Fall mit der Eheschließung im Mai 2002. Der Antrag auf Eheaufhebung hätte somit spätestens im Mai 2003 gestellt werden müssen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2017
Quelle: Amtsgericht Burgwedel, ra-online (zt/FamRZ 2005, 34/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2005, Seite: 34
FamRZ 2005, 34

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25191 Dokument-Nr. 25191

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss25191

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?