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Amtsgericht Dieburg, Urteil vom 23.04.2012
- 20 C 29/12 (23) -
Kündigung wegen Eigenbedarfs angesichts des hohen Alters eines Mieters unwirksam
Eigenbedarfskündigung kann gemäß § 574 BGB widersprochen werden
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann gemäß § 574 BGB widersprochen werden, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter eine Härte bedeutet. Eine solche liegt zum Beispiel vor, wenn dem Mieter aufgrund seines hohen Alters nicht zugemutet werden kann, umzuziehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dieburg hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall wurde einer 83-jährigen
Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung bestand nicht
Das Amtsgericht Dieburg entschied gegen die
Vermieterin begründete Eigenbedarf vernünftig und nachvollziehbar
Die von der
Widerspruch der Mieterin war rechtmäßig
Aus Sicht des Gerichts habe die
Interessenabwägung erfolgte zu Gunsten der Mieterin
Die Interessenabwägung habe hier ergeben, so das Amtsgericht weiter, dass das Interesse der
Mietverhältnis wurde unbefristet fortgesetzt
Das Gericht bestimmte die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit (§ 574 a Abs. 2 Satz 2 BGB). Denn es sei nicht ersichtlich gewesen, dass sich der Gesundheitszustand der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2013
Quelle: Amtsgericht Dieburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15512
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