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Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 26.05.2017
- 729 Ds 121/17 -
Kein zweimaliges Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgrund Unterbrechung der Fahrt durch Polizeikontrolle
Beide Teilfahrten gelten rechtlich als eine Tat
Wird eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis durch eine Polizeikontrolle unterbrochen und sodann wieder aufgenommen, ohne dass die Polizei die Weiterfahrt untersagt, so liegt rechtlich nur einmal die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG vor. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Vater im September 2016 in Dortmund seinen minderjährigen Sohn zu einem Arzt bringen. Obwohl er über keine Fahrerlaubnis verfügte, fuhr er seinen Sohn mit dem Auto zum Arzt. Auf der Fahrt geriet er jedoch in eine
Strafbarkeit wegen einmaligem Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das Amtsgericht Dortmund sah in der Fahrt bis zur und nach der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2018
Quelle: Amtsgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 444 NZV 2017, 444
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Dokument-Nr. 26683
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