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Amtsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 10.09.2012
- 150 Gs 1337/12 -
Keine Erforderlichkeit einer E-Mail-Account-Beschlagnahme nach Sicherung der Beweismittel
Aufhebung der Beschlagnahmeanordnung wegen Zeitablaufs
Nachdem die Beweismittel aus einem E-Mail-Account gesichert sind, ist die Beschlagnahme des Accounts nicht mehr erforderlich. Der Beschluss zur Beschlagnahme ist daher wegen Zeitablaufs aufzuheben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Besitzer eines E-Mail-Accounts wurde beschuldigt eine E-Mail erhalten zu haben, in der als Anlage fünf Fotos mit kinderpornografischen Inhalt angehängt war. Aufgrund dessen wurde bei ihm eine Durchsuchung angeordnet. Im Zusammenhang damit erklärte er sich mit einer Auswertung seines E-Mail-Accounts einverstanden und gab seine Passwörter bekannt. Um die
Beschlagnahme war aufzuheben
Das Amtsgericht Düsseldorf gab dem Beschuldigten recht. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2013
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14413
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