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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2009
- 57 C 14613/08 -
Vorlage von Negativen kann als Nachweis der Urheberschaft für ein Foto dienen
Fotograf steht Anspruch auf Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu
Kann ein Starfotograf die Negative zu einem Fotoshooting vorlegen, so spricht dies dafür, dass er auch der Fotograf der Bilder ist. Wird ein Bild des Shootings unberechtigt genutzt, so steht dem Fotografen ein Anspruch auf Schadenersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2008 bot eine Frau über eine Auktionsplattform im Internet eine Foto-Autogrammkarte einer bekannten Schauspielerin an. Ein Starfotograf behauptete daraufhin, er sei der
Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten bestand
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Fotografen. Diesem habe ein Anspruch auf
Vorliegen eines Schadenersatzanspruchs
Darüber hinaus habe dem Fotografen nach Auffassung des Amtsgerichts gemäß § 97 UrhG ein Anspruch auf Schadenersatz nach den Grundsätzen der
Aufschlag von 30 bzw. 100 %
Zusätzlich habe er einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2014
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Privater eBay-Verkäufer muss für illegal verwendete Fotos nur 100,- Euro Abmahngebühren zahlen
(Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012
[Aktenzeichen: 2 U 7/11]) - Unbefugte Nutzung von Fotos für eine private eBay-Versteigerung kostet 20 Euro pro Bild
(Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012
[Aktenzeichen: 23 S 66/12])
Jahrgang: 2010, Seite: 165 GRUR-RR 2010, 165 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2009, Seite: 871 MMR 2009, 871 | Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht Rechtsprechungsdienst (ZUM-RD)
Jahrgang: 2010, Seite: 95 ZUM-RD 2010, 95
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Dokument-Nr. 17658
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