Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012
- 23 S 66/12 -
Unbefugte Nutzung von Fotos für eine private eBay-Versteigerung kostet 20 Euro pro Bild
LG Düsseldorf zur Höhe des Schadens für eine unbefugte Nutzung eines von einem Fotografen hergestellten Fotos von niedriger Qualität
Benutzt jemand unbefugt Fotos für eine private Internetversteigerung, so haftet dieser dem Fotografen auf Schadenersatz. Die Höhe des Schadens wird dabei vom Gericht geschätzt. Eine Zugrundelegung der Honorarempfehlungen der Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlung) kommt im Verhältnis zwischen Privatleuten nicht in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verkaufte eine Privatperson über
Anspruch auf Schadenersatzanspruch wegen Urheberrechtsverletzung bestand
Das Landgericht Düsseldorf entschied zum Teil zu Gunsten des Fotografen. Zwar habe ihm ein Anspruch auf Schadenersatz gemäß §§ 97 Abs. 2, 19a UrhG zugestanden. Bei der Bemessung der Schadenshöhe, also bei der Ermittlung der angemessenen und üblichen Vergütung, könne aber nicht auf die MFM-Empfehlung zurückgegriffen werden. Diese Empfehlungen beruhen nämlich auf den Erfahrungswerten professioneller Marktteilnehmer. Sie gelten daher nur dann, wenn auf beiden Seiten Personen stehen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gehandelt haben. Die im Verhältnis zwischen Privatleuten üblichen Vergütungen geben die Empfehlungen aber nicht wieder. Daher haben sie auch nicht als Grundlage für eine einmalige Fotonutzung im Rahmen einer privaten Internetversteigerung dienen können (vgl. OLG Braunschweig, Urteil v. 08.02.2012 - 2 U 7/11).
Bilder wurden zu privaten Zwecken verwendet
Die 14 Lichtbilder seien im vorliegenden Fall für eine private
Lizenzgebühr von 20 € je Bild angemessen
Das Landgericht hielt angesichts der einmaligen Nutzung der Fotos, dem erzielten Preis für die Tasche in Höhe von etwa 400 € und der mangelnden Qualität der Bilder eine Lizenzgebühr von 20 € pro Foto für angemessen. Somit habe sich eine Lizenzgebühr von insgesamt 280 € ergeben. Zudem habe der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2013
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2011
[Aktenzeichen: 57 C 4871/11]
- Auch Hobbyfotografen haben Anspruch auf Schadenersatz bei unberechtigter Nutzung ihrer Fotos
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 24.05.2012
[Aktenzeichen: 137 C 53/12]) - Ungenehmigte Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen ist verboten
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009
[Aktenzeichen: 6 U 58/08])
Jahrgang: 2013, Seite: 264 MMR 2013, 264
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15034
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15034
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.