wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 09.12.2005
33 C 3534/05 -

Bei Discolärm im Urlaub kann der Reisepreis gemindert werden

Ab Mitternacht muss Ruhe sein

Aufgeweckte Pauschalurlauber können den Reisepreis mindern, wenn ihre Nachtruhe bis sechs Uhr morgens durch laute Musik gestört wird. Dies hat das Amtsgericht Duisburg entschieden.

Im Fall ging es um ein Ehepaar, das in einem Hotel in Portugal einen Pauschalurlaub verbrachte. Ihr Hotel war unmittelbar neben einem Zeltlager für Jugendliche gelegen. Sechs Nächte lang fand von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens eine Open-Air-Disco statt. Die Entfernung zu dem Zimmer der Pauschalurlauber betrug ca. 70 Meter, so dass sie die Songs in ihrem Hotelzimmer gut mitsingen konnten. Das um den geruhsamen Urlaub gebrachte Ehepaar verklagte daher den Reiseveranstalter. Sie wollten den gesamten Reisepreis für sechs Tage erstattet haben.

In südlichen Ländern werden Aktivitäten in die Abendstunden verlegt

Vor Gericht bekamen sie teilweise Recht. Der Reiseveranstalter wurde verurteilt, 30 Prozent des Reisepreises zu erstatten. Touristen in südlichen Ländern müssten sich darauf einstellen, dass aufgrund der Hitze am Tag Aktivitäten in die Abendstunden verlegt würden, führte das Gericht aus. Sie könnten nicht mit einer Nachtruhe vor Mitternacht rechnen. Das gelte insbesondere, wenn das Hotel sich in der Nähe des Stadtzentrums befinde. Allerdings müsse der Reiseveranstalter dafür Sorge tragen, dass ab Mitternacht Ruhe einkehre. Daher seien hier insgesamt 30 Prozent Minderung angemessen.

Reiseveranstalter warb nicht mit ruhiger Umgebung

Mehr Minderung könne es nur geben, wenn der Veranstalter im Prospekt ausdrücklich eine ruhige Umgebung versprochen habe. Dann dürfe man mit einer Nachtruhe von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens rechnen. So lag dieser Fall hier aber nicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2007
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2006, Seite: 117
RRa 2006, 117

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4103 Dokument-Nr. 4103

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4103

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?