wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Köln, Urteil vom 26.02.2008
133 C 533/06 -

Schlaflose Nächte: Bei ohrenbetäubendem Diskolärm kann der Reisepreis gemindert werden

Open-Air-Diskothek am Swimmingpool brachte Familie um den Schlaf - Schadensersatz für vertanen Urlaub

Wer während seines zweiwöchigen Aufenthaltes in einer Hotelanlage (hier in Hurghada / Ägypten) keine Nacht ungestört schlafen kann, weil eine Freiluftdiskothek von 22 Uhr bis 5 Uhr früh "ohrenbetäubenden" Lärm macht, kann eine Reisepreisminderung (hier in Höhe von 60 %) erhalten. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall buchte ein Mann (späterer Kläger) für seine Frau und seine beiden Kinder Flugpauschalreise für 2.428,- EUR nach Hurghada / Ägypten. Die gesuchte Erholung blieb jedoch aus, weil jede Nacht von 22.00 Uhr bis ca. 5.00 Uhr in der Frühe eine Freiluftdiskothek am Swimmingpool betrieben wurde. Selbst bei geschlossenem Fenster war der Lärm der Open-Air-Diskothek immer noch so laut, dass die Familie nur mit zugestopften Ohren schlafen konnte. Die Familien beschwerte sich beim Reiseleiter, der allerdings untätig blieb. Zuhause angekommen verklagte der Mann den Reiseveranstalter und erhielt Recht.

Richter spricht Reisepreisminderung in Höhe von 60 % zu

Das Gericht sprach ihm eine Reisepreisminderung von 60 % zu sowie einen Schadensersatz von 600,- EUR für vertanen Urlaub, wobei das Gericht von 11,- EUR pro Person und Tag ausging und ausführte, dass dies noch eher bescheiden bemessen worden sei. Die durchgängige Störung der Nachtruhe habe auch eine Entwertung der übrigen Reiseleistungen zur Folge, so dass hier eine Bewertung von 60 % des Reisepreises angemessen sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2009
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8113 Dokument-Nr. 8113

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8113

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?