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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.06.2014
- 30 C 1590/13 (75) -
40 % Reisepreisminderung aufgrund katastrophalen Rückflugs mit Triebwerksausfall und Notlandung
Ausgleichszahlungen nach der FluggastVO kürzen nicht Minderungsanspruch
Ein katastrophaler Rückflug mit Triebwerksausfall und Notlandung rechtfertigt eine Reisepreisminderung von 40 %. Auf diesen Minderungsanspruch werden nicht etwaige Ausgleichszahlungen nach der FluggastVO angerechnet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer 13tägigen Pauschalreise in Thailand im Dezember 2012 wollte ein Ehepaar von Phuket aus und über Abu Dhabi mit dem
Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Mangels rechtfertigte Reisepreisminderung von 40 %
Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten des Ehepaares. Ihm habe ein Anspruch auf
Keine Anrechnung der Ausgleichszahlungen auf Minderungsanspruch
Auf den Minderungsanspruch sei nach Auffassung des Amtsgerichts die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2015
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2014, 283/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 283 RRa 2014, 283
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Dokument-Nr. 20522
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