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Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 18.04.2013
- 56 C 2496/12 WEG -
Wohnungseigentumsrecht: Eigentümer können Tiertransport im Aufzug nicht generell verbieten
Ungerechtfertigte Einschränkung des Eigentumsrechts
Regelt die Hausordnung einer Wohnungseigentumsanlage das generelle Verbot des Transports von Tieren im Aufzug, so liegt eine erhebliche Einschränkung des Eigentumsrechts vor. Eine solche Regelung ist daher unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Freiburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine
Tierbeförderungsverbot im Aufzug unzulässig
Das Amtsgericht Freiburg entschied gegen die Kläger. Denn der Beschluss der
Mietvertragliche Regelung wäre auch unwirksam
Zudem sei zu beachten gewesen, so das Amtsgericht weiter, dass das Verbot nicht wirksam auf das Mietverhältnis übertragen werden konnte. Denn eine entsprechende Regelung im Mietvertrag würde keiner AGB-Kontrolle standhalten und daher ebenfalls
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2013
Quelle: Amtsgericht Freiburg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 274 ZWE 2014, 274
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Dokument-Nr. 17035
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