Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Gummersbach, Urteil vom 15.03.2010
- 10 C 169/09 -
Haftung des Mieters für Verschulden seiner Umzugshelfer
Mieter muss für von Umzugshelfern verursachten Schaden an Aufzugsanlage aufkommen
Nimmt ein Mieter zum Einzug in die Mietwohnung die Hilfe dritter Personen in Anspruch, so haftet er für die von diesen Personen schuldhaft verursachte Verletzung des Eigentums des Vermieters. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Gummersbach hervor.
Beim Einzug in die neue Wohnung beschädigten zwei Bekannte des neuen Mieters, die ihm beim
Mieter muss Vermieter Reparaturkosten erstatten
Das Amtsgericht Gummersbach verurteilte den
Umzugshelfer sind als Erfüllungsgehilfen anzusehen
Der
Mieter darf allgemein zugängliche Gebäudeteile nicht beschädigen
Den
Mieter kann bei seinen Helfern Regress nehmen
Dieses Ergebnis sei auch sachgerecht, da es dem
Werbung
Nimmt der Mieter zum Einzug in die Mietwohnung die Hilfe dritter Personen in Anspruch, so haftet er gemäß §§ 278; 241 II; 280 BGB für die von diesen Personen schuldhaft verursachte Verletzung des Eigentums des Vermieters.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2010
Quelle: ra-online, Amtsgericht Gummersbach (pt)
Jahrgang: 2010, Seite: 179 IMR 2010, 179 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2010, Seite: 354, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo NJW-Spezial 2010, 354 (Michael Drasdo)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10083
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10083
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.