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Amtsgericht Hagen, Urteil vom 09.06.2008
- 140 C 26/08 -
Zu wenig Frauen: Gleichberechtigung im Fitness-Studio
Urteil zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: Mann hat trotz Frauen-Quote Anspruch auf Aufnahme in Fitness-Studio
Das Amtsgericht Hagen hatte den Fall eines Mannes zu entscheiden, dem die Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio mit der schriftlich formulierten Begründung verweigert worden war, dass man ihn derzeit nicht aufnehmen könne, weil man unterhalb der wünschenswerten Quote an weiblichen Mitgliedern liege.
Dies verstößt gegen das
Erstmals Urteil zu AGG im allgemeinen Zivilrecht
Mit diesem Urteil wurde das AGG nun auch erstmals im allgemeinen Zivilrecht entscheidungsrelevant. Bislang diente es in mehreren arbeitsrechtlichen Streitigkeiten als Entscheidungsgrundlage.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2009
Quelle: ra-online (we)
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Dokument-Nr. 7880
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