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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 16.05.2000
18 B C 467/99 -

Motorschiff statt Segelschiff: Kreuzfahrtreise mit Mangel behaftet

Anspruch auf Reisepreisminderung besteht

Wer eine Kreuzfahrtreise mit einem Segelschiff bucht, aber stattdessen mit einem Motorschiff befördert wird, hat Anspruch auf Reisepreisminderung. Denn in einem solchen Fall ist die Reise mit einem Mangel behaftet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall buchte ein Mann eine Pauschalreise. Darin enthalten war unter anderem eine Schiffskreuzfahrt. Der Reisende behauptete, die Kreuzfahrt mit einem Segelschiff gebucht zu haben. Tatsächlich durchgeführt wurde sie jedoch von einem Motorschiff. Der Reisende machte daraufhin gegen den Reiseveranstalter Mängelansprüche geltend.

Anspruch auf Reisepreisminderung bestand

Das Amtsgericht Hamburg stellte fest, dass dem Reisenden ein Anspruch auf Reisepreisminderung nach § 651 d BGB zustand. Denn die Schiffskreuzfahrt sei gemäß § 651 c BGB mangelbehaftet gewesen. Das Gericht hielt eine Minderungsquote von 15 % für gerechtfertigt.

Vertraglich vereinbarte Beschaffenheit sah Motorsegler vor

Nach Auffassung des Amtsgerichts habe die Reise mit dem Motorschiff nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprochen. Denn der Reiseveranstalter habe angesichts der Reisebeschreibung im Katalog eine Schiffskreuzfahrt mit einem Motorsegelschiff geschuldet. In der Beschreibung sei ein Segelschiff gezeigt worden, dass unter vollen Segeln fuhr. Außerdem sei in der Beschreibung darauf hingewiesen worden, dass es sich bei den Schiffen um sogenannte Motorsegelschiffe handelte und dass "je nach Ausstattung der Schiffe und Wetterlage" gelegentlich auch gesegelt werde. Aufgrund dieses Gesamteindrucks habe jeder Leser davon ausgehen dürfen, dass es sich bei den beschriebenen Schiffen um Motorsegelschiffe handelte.

Anspruch auf Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeten Urlaubs bestand nicht

Demgegenüber hat das Amtsgericht einen Anspruch auf Schadenersatz nach § 651 f BGB wegen nutzlos aufgewandten Urlaubs verneint. Denn dies setze unter anderem voraus, dass die zentrale Leistung der Reise mit schwerwiegenden Mängeln behaftet und eine Reisepreisminderung von insgesamt 50 % gerechtfertigt ist. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2013
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2001, Seite: 35
RRa 2001, 35

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16810 Dokument-Nr. 16810

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