Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 05.02.1998
- 20 b C 367/97 -
Keine Kündigung eines Fitnessvertrages bei bekannter Krankheit
Verschlimmerung schon vor Vertragsabschluss bestehender Rückenbeschwerden fällt in den Risikobereich des Kunden
Ein Kunde, der bei Abschluss eines Fitnessvertrages bereits eine Krankheit hat, die sich später verschlimmert, kann nicht wegen dieser Krankheit außerordentlich den Fitnessvertrag kündigen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann am 8. September 1995 einen Trainingsvertrag in einem
Amtsgericht Hamburg verneint außerordentliche Kündigung
Das Amtsgericht Hamburg verurteilte den Mann zur Zahlung des Sportstudioentgelts bis einschließlich Ende August 1996. Es führte aus, dass der Kunde den Vertrag nicht außerordentlich habe kündigen dürfen.
Verschlimmerung der Erkrankung liegt im Risikobereich des Beklagten
Die Rückenerkrankung auf die sich der Kunde berufe, habe schon bei Abschluss des Vertrages bestanden. Dass sich diese
Vorherige Rückenbeschwerden
Es komme hier auch nicht darauf an, dass der Beklagte das ärztlich festgestellte LWS-Syndrom bereits bei Abschluss des Vertrages hatte. Ausreichend für die Annahme eines in den Risikobereich des Beklagten fallenden Umstandes seien nicht ganz unerhebliche vorherige Rückenbeschwerden. Diese stünden hier zur Überzeugung des Gerichts nach den vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen fest.
2-wöchige Frist verpasst
Die
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1998 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Hamburg (vt/pt)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11285
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11285
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.