Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 12.07.2018
- 22a C 296/17 -
Vorliegen einer Buchungsbestätigung für Flug auch bei Übermittlung durch Flugvermittler
Buchungsbestätigung muss nicht von Fluggesellschaft kommen
Eine Buchungsbestätigung für einen Flug im Sinne von Art. 3 Abs. 2 a) der Fluggastrechteverordnung (VO) liegt nicht erst dann vor, wenn diese von der Fluggesellschaft kommt. Es genügt auch eine Bestätigung durch den Flugvermittler. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Über einen
Anspruch auf Entschädigung wegen Beförderungsverweigerung
Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Klägers. Er könne gemäß Art. 4 Abs. 3, Art. 7 Abs. 1 a) VO ein Anspruch auf
Vorliegen einer Buchungsbestätigung durch Flugvermittler
Eine
Risiko einer falschen Buchungsbestätigung durch Vermittler trägt Fluggesellschaft
Nach Auffassung des Amtsgerichts trage das Risiko einer unterlassenen Ausführung der bestätigten Buchung durch den Vermittler das Flugunternehmen und nicht der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2019
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/RRa 2019, 32/rb)
Jahrgang: 2019, Seite: 32 RRa 2019, 32
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27127
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27127
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.