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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 24.03.2009
- 48 C 477/08 -
AG Hamburg: Mieter darf Wohnraum auch gewerblich nutzen
Erhöhter Publikumsverkehr oder sonstige Störungen der Nachbarn sind jedoch nicht zulässig
Mietern ist es gestattet, ihre Wohnräume auch für die Arbeit zu nutzen. Allerdings mit der Einschränkung, dass hierdurch kein Schaden entsteht und die Nachbarn nicht durch Publikumsverkehr oder ähnliches belästigt werden. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg.
Im zugrunde liegenden Fall nutzte ein Mieter in seiner Wohnung
Nur stärkere Abnutzung der Wohnung oder Publikumsverkehr rechtfertigen Kündigung
Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2009
Quelle: ra-online (kg)
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Dokument-Nr. 8619
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