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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 27.02.1996
- 9 C 2577/95 -
Kleiderordnung: Hotelgast in kurzen Hosen darf Zutritt zum Abendessen im Restaurant verwehrt werden
Gepflegte Kleidung zu den abendlichen Mahlzeiten
In einem gehobenen Mittelklasse-Hotel darf einem Gast mit kurzen Hosen der Zutritt zum Abendessen im Restaurant verweigert werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall machte ein Reisender Urlaub in Griechenland. Er hatte ein Komforthotel gebucht, bei dem es sich laut Prospektbeschreibung ein gepflegtes Hotel handelte. Die Hotelordnung sah vor, dass die männlichen Gäste das Abendessen im Speisesaal in langen Hosen einnehmen sollten. Kurze Hosen waren zu den abendlichen Mahlzeiten untersagt.
Hotel bleibt hart: Keine kurzen Hosen zum Abendessen
Der Urlauber wollte gleichwohl die abendlichen Mahlzeiten in kurzen Hosen einnehmen. Das Hotel verweigerte ihm jedoch den Zutritt zum Speisesaal. Die für den Gast zuständige Reiseleiterin setzte sich daraufhin mit dem Hoteldirekter in Verbindung, um für den Gast eine Ausnahmeregelung zu finden. Der Hoteldirektor verweigerte unter Hinweis darauf, dass es sich bei seinem Haus um ein Haus der Klasse A nach griechischer Einstufung handele, also der höchsten Einstufung, eine Ausnahmeregelung. Er könne nicht einreißen lassen, dass Restaurantgäste zunächst in kurzen Hosen und später gegebenenfalls auch in Badehosen abends im Speisesaal säßen.
Gericht weist Klage des Urlaubers ab
Das Amtsgericht Hamburg gab dem Hotel Recht. Der Urlauber habe ein Haus der gehobenen Mittelklasse gebucht. Entsprechend müsse er auch damit rechnen, dass von den Gästen des Hotels zu den abendlichen Mahlzeiten eine gepflegte Kleidung erwartet würde, welche eine kurze Hose mit Sicherheit in Griechenland nicht darstelle.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Hamburg (vt/pt)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1996, Seite: 166 RRa 1996, 166
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Dokument-Nr. 11239
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