wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 27.02.1996
9 C 2577/95 -

Kleiderordnung: Hotelgast in kurzen Hosen darf Zutritt zum Abendessen im Restaurant verwehrt werden

Gepflegte Kleidung zu den abendlichen Mahlzeiten

In einem gehobenen Mittelklasse-Hotel darf einem Gast mit kurzen Hosen der Zutritt zum Abendessen im Restaurant verweigert werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall machte ein Reisender Urlaub in Griechenland. Er hatte ein Komforthotel gebucht, bei dem es sich laut Prospektbeschreibung ein gepflegtes Hotel handelte. Die Hotelordnung sah vor, dass die männlichen Gäste das Abendessen im Speisesaal in langen Hosen einnehmen sollten. Kurze Hosen waren zu den abendlichen Mahlzeiten untersagt.

Hotel bleibt hart: Keine kurzen Hosen zum Abendessen

Der Urlauber wollte gleichwohl die abendlichen Mahlzeiten in kurzen Hosen einnehmen. Das Hotel verweigerte ihm jedoch den Zutritt zum Speisesaal. Die für den Gast zuständige Reiseleiterin setzte sich daraufhin mit dem Hoteldirekter in Verbindung, um für den Gast eine Ausnahmeregelung zu finden. Der Hoteldirektor verweigerte unter Hinweis darauf, dass es sich bei seinem Haus um ein Haus der Klasse A nach griechischer Einstufung handele, also der höchsten Einstufung, eine Ausnahmeregelung. Er könne nicht einreißen lassen, dass Restaurantgäste zunächst in kurzen Hosen und später gegebenenfalls auch in Badehosen abends im Speisesaal säßen.

Gericht weist Klage des Urlaubers ab

Das Amtsgericht Hamburg gab dem Hotel Recht. Der Urlauber habe ein Haus der gehobenen Mittelklasse gebucht. Entsprechend müsse er auch damit rechnen, dass von den Gästen des Hotels zu den abendlichen Mahlzeiten eine gepflegte Kleidung erwartet würde, welche eine kurze Hose mit Sicherheit in Griechenland nicht darstelle.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Hamburg (vt/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Essen | Speisen | Mittagessen | Frühstück | Buffet | Pauschalreise | Reisemangel | Reisemängel | Reisepreisminderung
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 1996, Seite: 166
RRa 1996, 166

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11239 Dokument-Nr. 11239

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11239

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?