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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 01.07.2013
- 412 C 4005/13 -
Hochzeitsfotos: Kein Vergütungsanspruch bei einer Leistung durch einen Nicht-Fachmann
Fotograf schickte statt einem ausgebildeten Fotografen eine Praktikantin um Hochzeitsbilder zu schießen
Schickt ein Fotograf zum Fotografieren einer Hochzeit eine Praktikantin, obwohl zuvor im Vertrag vereinbart wurde, dass ein Fachmann die Fotos schießt, so besteht kein Vergütungsanspruch für den Fotografen. Dies entschied das Amtsgericht Hannover.
In dem zugrunde liegenden Fallklagte ein
Praktikantin macht Fotos der Hochzeit
Der Kläger schickte eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2013
Quelle: Amtsgericht Hannover/ra-online
- Fotografierverbot von Polizeibeamten des Spezialeinsatzkommandos rechtswidrig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.03.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 12.11]) - Denkmalschutzbehörden dürfen Baudenkmäler besichtigen und fotografieren
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10.01.2013
[Aktenzeichen: 1 CS 12.2638])
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Dokument-Nr. 16478
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