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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 20.11.2008
- 519 C 7511/08 -
Vorverlegung eines Rückfluges um mehr als zehn Stunden bei nur einwöchiger Reisedauer ist Reisemangel
Gravierende Verkürzung der Urlaubsdauer
Wenn bei einer nur kurzen Urlaubsreise der Rückflug um mehr als zehn Stunden vorverlegt wird, stellt dies einen Reisemangel dar. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall klagten zwei Gran-Canaria-Urlauber. Sie hatten eine 7-tägige Urlaubsreise gebucht. Ihr
Früherer Rückflug stellt Reisemangel dar
Das Amtsgericht Hannover bewertete diesen Umstand als
Reisepreisminderung und Schadensersatz
Das Gericht sprach den Urlaubern 50 % des anteiligen Reisepreises für den letzten Urlaubstag zu. Außerdem erhalten sie 50,- EUR Schadensersatz für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2009
Quelle: ra-online (pt)
Jahrgang: 2009, Seite: 80 RRa 2009, 80
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Dokument-Nr. 7996
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