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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 09.08.2019
- 539 C 2462/19 -
Blick auf Tennisplatz statt auf Meer begründet Anspruch auf Reisepreisminderung
Falsches Zimmer für eine angebrochene Nacht rechtfertigt Minderungsquote von 10 %
Hat ein Reisender ein Zimmer mit Meerblick gebucht und erhält stattdessen ein Zimmer mit Blick auf den Tennisplatz, begründet dies einen Anspruch auf Reisepreisminderung. Muss der Reisende das falsche Zimmer nur für eine angebrochene Nacht beziehen, so rechtfertigt dies eine Minderungsquote von 10 % des Tagesreisepreises. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar buchte für den Sommer 2018 eine Pauschalreise nach Rhodos. Dabei wurde ausdrücklich die Unterbringung in einem Zimmer mit
Anspruch auf Reisepreisminderung wegen fehlenden Meerblicks
Das Amtsgericht Hannover entschied zu Gunsten des Ehepaars. Ihnen stehe ein Anspruch auf
Minderungsquote von 10 %
Angesichts dessen, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2020
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/RRa 2020, 86/rb)
- Urlauberpech - ölverschmutztes Meer und kein Meeresblick vom Hotelzimmer
(Amtsgericht Baden-Baden, Urteil vom 15.02.2006
[Aktenzeichen: 16 C 255/05]) - Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit wegen Zurverfügungstellung eines falschen Zimmers
(Landgericht Köln, Urteil vom 14.04.2023
[Aktenzeichen: 11 S 795/21])
Jahrgang: 2020, Seite: 86 RRa 2020, 86
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Dokument-Nr. 28761
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