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Amtsgericht Hannover, Beschluss vom 27.12.2005
- 71 II 547/05 -
Wohnungseigentümer darf kein Fahrrad im Hausflur abstellen
Verbot gilt ebenfalls für Besucher
Ein Wohnungseigentümer darf kein Fahrrad im Hausflur abstellen. Dieses Verbot gilt ebenfalls für Besucher. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stellten ein
Anspruch auf Unterlassung bestand
Das Amtsgericht Hannover entschied zu Gunsten der
Abstellen der Fahrräder im Keller oder vor dem Haus
Nach § 14 Nr. 1 WEG sei jeder
Fehlende tatsächliche Behinderung unbeachtlich
Es war zudem nach Ansicht des Amtsgerichts unerheblich, dass es tatsächlich zu keiner Behinderung gekommen ist. Denn es sei nicht auszuschließen gewesen, dass im Falle einer Notsituation eine Vielzahl von Personen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2014
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/ZMR 2006, 649/rb)
Jahrgang: 2006, Seite: 649 ZMR 2006, 649
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Dokument-Nr. 17868
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