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Amtsgericht Heidelberg, Beschluss vom 19.03.2021
- 45 C 2/21 -
Bei Zustimmungspflicht des Verwalters zur Veräußerung einer Eigentumswohnung muss Klage gegen diesen gerichtet werden
Zustimmungspflicht des Verwalters aufgrund Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung
Steht einem Verwalter nach der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung die Befugnis zur Zustimmung der Veräußerung einer Eigentumswohnung zu, so ist eine Klage auf Erteilung der Zustimmung gegen den Verwalter zu richten. Dies hat das Amtsgericht Heidelberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Wohnungseigentümer Anfang des Jahres 2021 gegen den Verwalter auf Erteilung der
Zulässigkeit der Klage auf Zustimmungserteilung
Das Amtsgericht Heidelberg entschied zu Gunsten des Klägers. Steht einem Verwalter nach der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung die Befugnis zur
Passivlegitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Wohnungseigentümergemeinschaft sei dann passivlegitimiert, so das Amtsgericht, wenn man annimmt, dass die Eigentümer die Entscheidung über die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2021
Quelle: Amtsgericht Heidelberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30088
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