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Amtsgericht Hersbruck, Urteil vom 29.01.1986
- 1 C 923/85 -
Einfrieren der Heizung bei längerer Abwesenheit des Mieters: Kontrolle durch Familienangehörige alle zwei Tage ausreichend
Fehlende Isolierung des Tankraums begründet Pflichtverletzung des Vermieters
Friert eine Heizung während einer längeren Abwesenheit des Mieters ein, so liegt darin dann keine Pflichtverletzung des Mieters, wenn er für eine ausreichende Kontrolle sorgt. Dazu genügt eine Kontrolle alle zwei Tage durch Familienangehörige. Sorgt der Vermieter wiederum nicht für eine ausreichende Isolierung des Tankraums, so verletzt dieser eine mietvertragliche Pflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hersbruck hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer längeren Abwesenheit der
Kein Anspruch auf Schadenersatz
Das Amtsgericht Hersbruck entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Denn die
Keine Verletzung der Obhutspflicht
Dem
Verantwortlichkeit der Vermieterin für Heizungsausfall
Nach Auffassung des Amtsgerichts habe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2017
Quelle: Amtsgericht Hersbruck, ra-online (zt/WuM 1986, 307/rb)
- Wasserschaden in der Weihnachtszeit: Mieter muss bei längerer Abwesenheit Vermieter Zutritt zu gemieteten Räumlichkeiten ermöglichen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.10.1971
[Aktenzeichen: VIII ZR 164/70]) - Mitteilungspflicht des Mieters an den Vermieter über Hinterlegung von Wohnungsschlüssel für den Notfall
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 02.08.1985
[Aktenzeichen: 218 C 84/85])
Jahrgang: 1986, Seite: 307 WuM 1986, 307
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Dokument-Nr. 15655
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