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Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 29.04.2013
- 2010 Js 43957/12.34 OWi -
Auch bei der Fahrt zum Tierarzt mit einem lebensbedrohlich erkrankten Hund gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen
Geringe Geldbuße bei Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund einer besonderen Stresssituation
Wer seinen lebensbedrohlich erkrankten Hund so schnell wie möglich zum Tierarzt bringen möchte und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann mit einer geringeren Geldbuße davonkommen. Denn die besondere Stresssituation kann mildernd berücksichtigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Koblenz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall überschritt eine Autofahrerin die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 28 km/h. Hintergrund ihres rasenden Fahrstils war, dass ihr
Amtsgericht verhängte Geldbuße von 35 €
Das Amtsgericht Koblenz verhängte gegen die Autofahrerin wegen der fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2013
Quelle: Amtsgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16500
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