Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Köln, Urteil vom 21.04.2005
- 210 C 31/05 -
Silvester-Fax mit Nebenkostenabrechnung ist laut AG Köln nicht fristwahrend
Mieter muss Nachforderungen nicht bezahlen
Mieter müssen Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen nur bezahlen, wenn sie diese pünktlich erhalten, also gemäß § 556 Abs. 3 BGB spätestens nach 12 Monaten. Eine Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr, die der Vermieter am 31.12. nach 19 Uhr faxt, kann schon zu spät sein, wie das Amtsgericht Köln entschied.
Im Fall faxte der Vermieter dem Anwalt des Mieters die Betriebskostenabrechnung für die Jahre 2003 und 2004 am 31.12.2004 um 19.11 Uhr. Zu spät, wie das Gericht meinte.
Der Vermieter ist verpflichtet gemäß § 556 Abs. 3 Nr. 2 BGB die Betriebskostenabrechnung für den Wohnungsmieter diesem bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen zu lassen.
Umstritten ist, ob für die Fristwahrung auf den Zugang oder auf die Absendung abzustellen ist. Nach Auffassung des Amtsgerichts Köln sei auf den tatsächlichen Zugang abzustellen. Der Adressat müsse auch die Möglichkeit haben, das Schreiben zur Kenntnis zu nehmen. Am Silvestertag um 19.11 Uhr sei damit nicht zu rechnen. Die Frist sei daher nicht gewahrt worden. Der Mieter müsse daher die Nachforderungen der Betriebskostenabrechnung 2003 nicht bezahlen, sondern nur die Betriebskostenabrechnung 2004.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2006
Quelle: ra-online
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2005, Seite: 2930 NJW 2005, 2930 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2005, Seite: 740 NZM 2005, 740 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2005, Seite: 543 ZMR 2005, 543
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 2048
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2048
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.