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Amtsgericht Köln, Urteil vom 02.07.1980
- 211 (154) C 3473/79 -
Wohnhaus muss für Mieter auch über Kellereingang zugänglich sein
Besondere vertragliche Vereinbarung nicht erforderlich
Der Zugang zum Wohnhaus muss auch ohne besondere vertragliche Vereinbarung über den Keller möglich sein. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall waren die Kläger Mieter einer Wohnung der Beklagten. Zum Haus gehörte ein
Anspruch auf ungehinderten Zugang bestand
Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten der Kläger. Die Beklagten seien gemäß § 535 BGB dazu verpflichtet gewesen, den Klägern einen Schlüssel des zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2013
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1981, 183/rb)
Jahrgang: 1981, Seite: 183 WuM 1981, 183
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Dokument-Nr. 14846
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