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Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.03.1997
- 532 Owi 183/96 (36 Js 1286/96) -
Lärm ist an Karneval erlaubt - jedenfalls in Köln
Landesimmissionsschutzgesetz außer Kraft gesetzt - In Köln ist es an Karneval immer etwas lauter
In der Nacht von Rosenmontag auf Karnevalsdienstag muss Lärm aus Gaststätten geduldet werden. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden und von einem Bußgeld gegen einen Gastwirt abgesehen.
Im zugrunde liegenden Fall feierten Kölner Jecken in der Nacht von
Jahrelange Übung steht Landesimmissionsschutzgesetz entgegen
Das Amtsgericht Köln sprach den Gastwirt frei. Es führte aus, dass es fraglich sei, ob in der Nacht von
Wirt kann kein Vorwurf gemacht werden
Jedenfalls, so meinte das Amtsgericht, könne es dem Gastwirt nicht vorgeworfen werden, wenn er nicht mit drastischen Mitteln (z.B. Ausschalten des elektrischen Lichts) durchgegriffen habe, nachdem seine wörtlichen Ermahnungen nicht gefruchtet seien.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2009
Quelle: ra-online (pt)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1997, Seite: 157 DWW 1997, 157
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Dokument-Nr. 7417
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