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Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 14.06.2006
- 6 C 105/06 -
Keine Wohnwerterhöhung durch einen geleasten Kaltwasserzähler im Bad
Mieter muss nicht doppelt zahlen
Übernimmt der Mieter die Kosten für den Einbau eines Kaltwasserzählers so darf der Vermieter die Miete nicht mit der Begründung der Wohnwertverbesserung erhöhen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte ein Vermieter eine
Kein Mieterhöhungsanspruch gem. § 558 Abs. 1 BGB
Dem Vermieter stehe kein Mieterhöhungsanspruch gem. § 558 Abs. 1 BGB zu. Zwar handele es sich um einen separaten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Köpenick (vt/pt)
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Dokument-Nr. 11324
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