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Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 22.12.2010
- 4 C 347/10 -
Ein modernes Bad kann älter als 20 Jahre sein
Voraussetzung ist eine neuzeitliche Ausstattung mit Boden- und türhohen Wandfliesen, Einbauwanne oder Einbaudusche sowie Stand-WC
Das Sondermerkmal "modernes Bad" im Berliner Mietspiegel 2009 kann bei einem 20 Jahre alten Badezimmer erfüllt sein. Erforderlich ist lediglich eine neuzeitliche Ausstattung des Bades mit türhoch verfliesen Wänden, Bodenfliesen, einer Einbauwanne oder Einbaudusche und einem Stand-WC. Dies hat das Amtsgericht Tiergarten entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Vermieterin von den Mietern einer ihrer Wohnungen im April 2010 die Zustimmung zu einer
Mieterhöhung war gerechtfertigt
Das Amtsgericht Tiergarten entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe ein Anspruch auf
Modernes Bad lag vor
Nach Auffassung des Amtsgerichts liegt bereits dann ein modernes Bad vor, wenn die Wände des Bades türhoch mit Fliesen versehen sind, auf dem Boden Fliesen vorhanden sind, das Bad mit einer Einbaubadewanne oder Einbaudusche ausgestattet ist und ein Stand-WC vorhanden ist. Außerdem müssen die Ausstattungsmerkmale neuzeitlichem Standard entsprechen. Dies erfordere aber nicht ein Badeinbau in den letzten fünf bis zehn Jahren. Unter neuzeitlichem Standard sei nämlich ein solcher Standard zu verstehen, der den heutigen Ansprüchen und Voraussetzungen einer Mietwohnung entspricht. Davon konnte hier ausgegangen werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2013
Quelle: Amtsgericht Tiergarten, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2011, Seite: 319 IMR 2011, 319
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Dokument-Nr. 16326
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