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Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 30.03.1999
- 2 C 71/98 -
Gemeinde haftet für angreifenden Schwan
Verkehrssicherungspflicht wurde verletzt
Greift ein Schwan in einem Naherholungsgebiet Passanten an, so haftet die zuständige Gemeinde wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht für die entstandenen Schäden. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall ging die Klägerin in einem im Eigentum der beklagten Gemeinde stehenden
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Das Amtsgericht gab der Klägerin Recht. Es konnte offenbleiben, ob die Gemeinde aufgrund der ständigen seit langem andauernden Anwesenheit der Schwäne als Tierhalterin in Anspruch genommen werden konnte. Jedenfalls verletzte sie ihre
Kein Mitverschulden der Klägerin
Nach Auffassung des Amtsgerichts konnte der Klägerin auch kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2012
Quelle: Amtsgericht Landstuhl, ra-online (v/rb)
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Dokument-Nr. 14174
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