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Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 15.03.2022
- 2 OWi 4211 Js 1018/22 -
Pflicht zur stichprobenartigen Kontrolle trotz Mitnahme der Betriebsfahrzeuge durch Mitarbeiter nach Hause
Fahrlässiger Verstoß gegen §§ 31 Abs. 2, 41 StVZO wegen Nichterkennen von Flugrost an Fahrzeugfelgen
Für den Fahrzeughalter besteht die Pflicht zur stichprobenartigen Kontrolle der Betriebsfahrzeuge auch dann, wenn die Mitarbeiter die Fahrzeuge mit nach Hause nehmen. Unterlässt er dies und erkennt somit nicht Flugrost an den Fahrzeugfelgen, so kann ihm ein fahrlässiger Verstoß gegen §§ 31 Abs. 2, 41 StVZO angelastet werden. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einer LKW-Kontrolle auf einem Parkplatz einer Autobahn wurden im Juli 2021 an einem
Verstoß gegen Überwachungspflichten wegen fehlender stichprobenartiger Kontrollen
Das Amtsgericht Landstuhl verurteilte den Geschäftsführer zu einer Geldbuße von 270 EUR. Ihm sei ein fahrlässiger Verstoß gegen §§ 31 Abs. 2, 41 StVZO vorzuwerfen. Zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2022
Quelle: Amtsgericht Landstuhl, ra-online (vt/rb)
- Verantwortlicher für Ladungssicherheit muss regelmäßig Stichproben durchführen
(Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 12.06.2013
[Aktenzeichen: 2 Ss OWi 659/13]) - Keine generelle Pflicht des LKW-Fahrers zur Überprüfung der Bremsscheiben vor Fahrtantritt
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2014
[Aktenzeichen: IV-3 RBs 11/14])
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Dokument-Nr. 31673
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