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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2014
- IV-3 RBs 11/14 -
Keine generelle Pflicht des LKW-Fahrers zur Überprüfung der Bremsscheiben vor Fahrtantritt
Überprüfung der Bremsanlage durch Bremsproben genügt
Für einen LKW-Fahrer besteht keine generelle Pflicht dazu vor dem Fahrtantritt die Bremsscheiben auf Risse zu überprüfen. Es genügt insofern die Überprüfung der Bremsanlage durch Bremsproben. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall fuhr ein
Fahrlässigkeitsvorwurf unbegründet
Das Oberlandesgericht Düsseldorf ging zwar von einem Verstoß nach §§ 41, 69a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung aus. Denn der
Überprüfung der Bremsanlage durch Bremsprobe ausreichend
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Verantwortlicher für Ladungssicherheit muss regelmäßig Stichproben durchführen
(Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 12.06.2013
[Aktenzeichen: 2 Ss OWi 659/13]) - Pflicht zur stichprobenartigen Kontrolle trotz Mitnahme der Betriebsfahrzeuge durch Mitarbeiter nach Hause
(Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 15.03.2022
[Aktenzeichen: 2 OWi 4211 Js 1018/22])
Jahrgang: 2014, Seite: 475 DAR 2014, 475 | Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR)
Jahrgang: 2014, Seite: 190 NStZ-RR 2014, 190 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2014, Seite: 425 NZV 2014, 425
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Dokument-Nr. 18935
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