wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Landstuhl, Beschluss vom 20.10.2016
2 OWi 4286 Js 10115/16 -

Vorfahrtverletzung durch Fahrschüler: Fahrlehrer ist ohne Eingreifen in Lenk- oder Betriebsvorgänge nicht Führer des Fahrzeugs

Unzulässiger Bußgeldbescheid wegen Missachtung der Vorfahrt durch Fahrschüler

Ein Fahrlehrer, der einen Fahrschüler als Beifahrer begleitet, ist solange nicht Führer des Fahrzeugs, wie er nicht in Lenk- oder Betriebsvorgänge des Fahrzeugs eingreift. Kommt es ohne einen solchen Eingriff zu einem Verkehrsunfall wegen Missachtung der Vorfahrt durch den Fahrschüler, kann gegen den Fahrlehrer kein Bußgeld als Fahrzeugführer verhängt werden. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2016 befand sich ein Fahrlehrer mit einer weit fortgeschrittenen Fahrschülerin auf einer Übungsfahrt. Dabei kam es zu einer Missachtung der Vorfahrt durch die Fahrschülerin. Da der Fahrlehrer nicht rechtzeitig eingreifen konnte, kam es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug. Aufgrund des Unfalls wurde gegen den Fahrlehrer als Führer des Fahrschulautos eine Geldbuße von 120 Euro verhängt. Dagegen legte er Einspruch ein.

Unzulässige Verhängung einer Geldbuße gegen Fahrlehrer

Das Amtsgericht Landstuhl entschied zu Gunsten des Fahrlehrers. Die Verhängung der Geldbuße aufgrund der Missachtung der Vorfahrt durch die Fahrschülerin sei unzulässig. Denn der Fahrlehrer sei nicht als Führer des Fahrschulautos anzusehen gewesen. Für das Führen eines Fahrzeugs sei erforderlich, dass wesentliche Einrichtungen bedient werden. Diese Voraussetzung erfülle ein Fahrlehrer erst mit dem Eingreifen in Lenk- oder Betriebsvorgänge vom Beifahrersitz aus. Somit sei ein Fahrlehrer, der als Beifahrer während einer Ausbildungsfahrt einen Fahrschüler begleitet, insbesondere wenn dessen Ausbildungsstand zu einem Eingreifen in der konkreten Situation keinen Anlass gebe, nicht Führer des Kraftfahrzeugs im straf- oder bußgeldrechtlichen Sinne.

Haftungsrechtliche Führereigenschaft des Fahrlehrers unerheblich

Zwar gelte ein Fahrlehrer haftungsrechtlich nach § 2 Abs. 15 des Straßenverkehrsgesetzes als Führer des Fahrzeugs und trage daher die Verantwortung für die Erfüllung der Verkehrspflichten, so das Amtsgericht. Jedoch führe dies nicht dazu, dass ein Fahrlehrer generell als Führer des Fahrzeugs im Sinne einer Ordnungswidrigkeit anzusehen sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2018
Quelle: Amtsgericht Landstuhl, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26121 Dokument-Nr. 26121

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26121

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
John Clarc schrieb am 04.07.2018

Meines Erachtens eine Fehlentscheidung. Der Fahrlehrer hat ungeachtet des Ausbildungsstands der Schülerin/des Schülers stets aufmerksam zu sein.

Hätte der Fahrlehrer aufgepasst hätte er auch eingreifen und somit den Unfall verhindern können.

Wenn ich wegen Unachtsamkeit einen Unfall baue kann ich mich auch nicht darauf berufen, dass ich meinem Vordermann vertraut habe, das er nicht abrupt abbremst.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?