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Amtsgericht Lichtenberg, Vergleich vom 31.08.2012
14 C 58/12 -

Kind erhält 70 Euro Schmerzensgeld für schmerzhaftes Ohrlochstechen

Prozess über Ohrlochstechen bei minderjährigem Kind endet mit Vergleich

Vor dem Amtsgericht Lichtenberg in Berlin ist der Schmerzensgeldprozess wegen Ohrlochstechens mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Die beklagte Betreiberin des Tattoostudios hat im Vergleich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einer Zahlung von 70 Euro zugestimmt. Damit ist der Zivilprozess beendet.

In dem zugrunde liegenden Verfahren hatte ein minderjähriges Kind, vertreten durch seine Eltern, von der Betreiberin eines Tattoo-Studios Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 70 Euro verlangt, außerdem Ersatz von Anwaltskosten. Das Kind hatte seine Forderung darauf gestützt, es habe bei einem missglückten Stechen von Ohrlöchern im Tattoo-Studio Schmerzen erlitten.

Richter nimmt Bezug auf "Beschneidungs-Urteil" des LG Köln und stellt Prüfung strafrechtlicher Fragen in Aussicht

In einem rechtlichen Hinweis hatte der Richter des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg Bezug auf das "Beschneidungs-Urteil" des Landgerichts Köln genommen und die Prüfung strafrechtlicher Fragen des Falles in Aussicht gestellt. Zu einer Prüfung dieser Fragen im Rahmen des Zivilprozesses ist es wegen des Vergleichsschlusses nicht gekommen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2012
Quelle: Amtsgericht Berlin-Lichtenberg/ra-online

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Urteile zu den Schlagwörtern: Eltern | Kinder | Minderjähriger | minderjähriges Kind | Schmerzensgeld (ja) | Vergleich

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Dokument-Nr.: 14088 Dokument-Nr. 14088

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